Gasgrill auf dem Balkon erlaubt ?

Alle Jahre wieder kehrt die Grillsaison zurück, damit auch meistens der Krach mit den Nachbarn. Sicherlich zum gemütlichen Grillabend mit Freunden kein gutes Omen, wenn man genau weiß das der Nachbar sicherlich gleich wieder auf der Matte stehen wird. Einige Gerichte haben sich mittlerweile damit beschäftigt und es gibt auch hier sicherlich in einigen Punkten Unterschiede die jeder Richter anders entscheiden würde, aber im Grundsatz sind folgende Punkte entschieden worden.

Laut Landgericht München wurde entschieden (Az. I 15 S 22735/03) dass Grillen in den Sommermonaten üblich sei und von Nachbarn auch geduldet werden müsse. Ein Verbot könne nur dann ausgesprochen werden, wenn es dabei zu wesentlichen Beeinträchtigungen durch Rauch, Ruß und Wärme kommt. Bei einer Geruchsbelästigung orientieren sich die Gerichte zur Zeit an dem Geruch der entstehen würde wenn man in seiner Küche am offenen Feuer kochen, grillen würde und dabei das Fenster geöffnet hat. Meistens jedoch ist eigentlich nicht der Geruch das Problem welches beim Nachbarn ankommt. Die Rauchentwicklung ist dabei das wesentlich größere Thema. Hier hat man sicherlich auch Verständnis dafür das der Nachbar natürlich im Hochsommer nicht regelmäßig und womöglich in konzentrierter Weise Qualm in seiner Wohnung stehen haben möchte. Auch hier hat das Oberlandesgericht in Oldenburg entschieden (Az. 13 U 53/02) das dies von keinem Nachbarn hingenommen werden muss. Vermeiden sie die Hinzunahme von Spiritus und Benzin, denn diese könnten,sicherlich nicht zur Freude Ihrer Nachbarn eine Geruchsbelästigung verursachen.

Bei den Grillzeiten konnte man keine genaue Regelung finden, diese wird bei den Gerichten je nach Einschätzung der  Richter und Einzelfall selbst entschieden. Hier hat man zwischen 6 Stunden pro Jahr (Landgericht Stuttgart, Az. 10 T 359/96) und zweimal im Monat zwischen 17.00 und 22.00 Uhr im hinteren Teil eines Gartens (Landgericht Aachen, Az. 6 S 2/02) entschieden. Sicherlich gilt auch hier, Rücksichtnahme auf Nachbarn ist unverzichtbar.

Nutzen sie vielleicht eine passende Alternative zum Holzkohlegrill. Ein Elektro oder Gasgrill verursacht sicherlich beim Anzünden keine Geruchsbelästigung und ist damit auch schon ein fast Garant für ein friedliches grillen auf dem Balkon.  Wenn sie jetzt noch mageres Fleisch dazu nehmen und kein sehr fettiges Fleisch welches eine Geruchsbelästigung verursachen könnte sind sie eigentlich auf der sicheren Seite und können Ihrem Grillspaß freien Lauf lassen. Achten sie bitte nur auf die eventuelle Lärmbelästigung nach 22 Uhr, damit sich auch hier kein Nachbar beschweren kann.

Eigentlich sollte man sich so verhalten wie man es auch von seinem Nachbarn erwarten würde. Oder möchten sie in regelmäßigen Abständen Rauchschwaden in Ihrer Wohnung haben? Sicherlich kann jeder darauf verzichten. Sollte man sich an die normalen wenigen Regeln halten steht einem Grill Abend eigentlich nichts mehr im Wege. Vielleicht laden sie einfach Ihren Nachbarn ein, dann kann er wenigstens Ihre köstlichen Grill Spezialitäten selbst probieren und ist mitten drin dabei, so kann er sich wenigstens nicht beschweren 🙂

So kann man auch sicherlich mehr als 2 mal im Monat grillen, was ja gerade bei einer Sommerlichen Zeit sehr verlockend ist.
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